Bauernleberwurst

Grob zerkleinerte, streichfähige Kochwurst. Gemäß des Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches liegen Fleischerzeugnisse mit Hinweisen auf eine bestimmte Herstellung (z.B. Hausmacher-, Bauern-, Guts- etc.) oder bestimmte Personengruppen (Gutsherren, Schlemmer) über den Anforderungen für entsprechende Erzeugnisse ohne hervorhebenden Hinweis.

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