E 302
Calciumsalz. Mit Calciumsalzen kann man winzige Wassertröpfchen in einer ölhaltigen Lösung verteilen. In ihrer Eigenschaft als Emulgatoren, Stabilisatoren, Trenn- und Überzugsmittel sind Calciumsalze für Lebensmittel allgemein zugelassen.Fragen zu diesem Begriff
- Zu diesem Begriff wurden bislang keine Fragen gestellt.