Antwort:Hallo Herr Ranzinger,
Fleischsalatgrundlage ist meist in Streifen geschnittenes, ungeräuchertes
Brät mit fein zerkleinerter Struktur aus Rind- und Schweinefleisch sowie Stärke oder Milcheiweiß.
Fleischwurst hingegen ist eine
Brühwurst-Sorte, die aus einem fein zerkleinerten, umgeröteten Brät aus magerem Schweine- und Rindfleisch, kombiniert mit kernigem
Speck hergestellt wird und in
Kranzdärme oder andere Hüllen abgefüllt wird. Es gibt hier regionale Unterschiede, was die Würze und die Zusammenstellung der Zutaten betrifft.
Genauer beschrieben ist dies in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches.
Dort werden unter Leitsatzziffer 2.222.3 Fleischwurst einfach und unter 2.222.5 Fleischsalatgrundlage aufgeführt, deren Analysewerte (z. B. bindegewebsfreies
Fleischeiweiß) vergleichbar sind. Allerdings ist bei der Fleischsalatgrundlage die Zugabe von 2 % Stärke und Milcheiweißerzeugnisse erlaubt. Wenn bei der Herstellung
Farbstoffe oder andere
Zusatzstoffe verwendet werden, ist dies im
Zutatenverzeichnis anzugeben. Ebenfalls dem Zutatenverzeichnis ist zu entnehmen, wenn bei der Herstellung des Fleischsalats kein Fleischsalatgrundbrät, sondern Fleischwurst, Schinkenwurst oder Lyoner verwendet worden ist.
Ihr BVDF Team