Hervorhebende Hinweise
sind gemäß den Leitsätzen des Deutsches Lebensmittelbuches Bezeichnungen wie Delikatess-, Feinkost-, Gold-, prima, extra, fein, 1A, aber auch hervorhebende Aufmachung (z. B. goldfarbene Hülle). Sie müssen einen höheren BEFFE-Gehalt aufweisen. Dies gilt auch für Hinweise auf bestimmte Herstellung (Hausmacher-, Guts-, Bauern-, etc.) oder bestimmte Personengruppen (Gutsherren-, Schlemmer-,...).Fragen zu diesem Begriff
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