Zutatenverzeichnis
Für verpackte Lebensmittel wird das Aufdrucken einer
Zutatenliste verlangt. Diese Liste mit der offiziellen Bezeichnung „Verzeichnis der Zutaten“ enthält alle Zutaten eines Lebensmittels, die zu seiner Herstellung hinzugegeben wurden. Die Reihenfolge der Zutaten richtet sich nach der Menge, mit der sie im Produkt enthalten sind.
Fragen zu diesem Begriff
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Wilhelm Schröppel fragte am 25.03.2021
Sehr geehrte Damen Herren,
einem Artikel der Stiftung Warentest über
Salami entnehme ich dass es einen Anhaltspunkt zur Reifezeit bei Salami gibt, nämlich über die Pflichtangabe der ursprünglich eingesetzten Fleischmenge. "Wenn für 100 Gramm Salami mehr als 120 Gramm Fleisch verwendet wurden, spricht das in der Regel für längeres Reifen."
Gilt diese Pflichtangabe auch für importiere Produkte aus dem Ausland?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage, mit freundlichen Grüßen Wilhelm Schröppel
Antwort:
Hallo Herr Schröppel,
die mengenmässige Angabe der Zutaten wird von der sogenannten Verbraucherinformationsverordnung vorgegeben, die für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union gilt.
Ihr BVDF Team